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Nach München: Übersiedlung oder Vertreibung ?

Die kommunistische Geschichtsschreibung (lies: Geschichtsverfälschung) versuchte das "Trauma von München",  – und München war für die ÈSR ein Trauma, wenn auch ein selbstverschuldetes – noch dadurch zu steigern, daß  eine  "Vertreibung der Tschechen 1938" (aus den abgetretenen Sudetengebieten)  erfunden wird. So eine Vertreibung hat es nie gegeben, aber lesen sie selbst.

Die Besetzung der Randgebiete durch deutsche Truppen im Herbst 1938 lief wie folgt ab:
Der Rückzug der Tschechen erfolgte, mit wenigen Ausnahmen, ordnungsgemäß. Das Personal, das zwecks Tschechisierung in den Randgebieten angesiedelt worden war, flutete  – da funktionslos geworden – mit seiner mobilen Habe ins Innere des Landes zurück.

Nach den Regelungen des Abkommens hatten die tschechischen Bewohner der Randgebiete zwei Möglichkeiten:
1. sie konnten bleiben (mit der  späteren,  kollektiv verliehenen Staatsbürgerschaft) oder
2. sie konnten sich für die 2. ÈSR  entscheiden und die Region verlassen.
(Von dieser 2. Regelung machten vor allem die jüdischen Mitbürger Gebrauch.)
Wie immer sich die Bürger entschieden, die Regelungen wurden ohne jede Gewalt, Hektik oder Zwischenfällen friedlich umgesetzt.

Zur Gruppe 1 meldete seinerzeit Czech Radio 7:
Bei Kriegsende lebten mindestens 600.000 Tschechen in den Grenzgebieten.
Mit regionalen Ausnahmen hatten die Tschechen dort in der Vergangenheit immer einer deutschen Bevölkerungsmehrheit gegenübergestanden.
Die tschechischen "Altsiedler", die die Grenzgebiete 1938 nach deren Anschluß an das Deutsche Reich nicht verließen, hatten in der Regel ihr ganzes Leben in unmittelbarer Nachbarschaft zu Deutschen verbracht hatten. Viele von ihnen lebten in deutsch-tschechischen Ehen, zudem existierten verschiedene Formen beruflicher Kontakte und Verbindungen. Das erklärt ausreichend ihre Entscheidung zum Verbleib.

Daß keine Vertreibung stattfand findet man auch bei Martik Churán unter der Überschrift "Fakten über die Vertreibung der Tschechen aus dem Sudetengebiet":
Die Zahl der Tschechen und Slowaken in den Grenzgebieten war von der Gründung der  ÈSR an, merklich angewachsen. Ein großer Teil dieser Steigerung bestand aus Angestellten der staatlichen und öffentlichen Verwaltung (und deren Angehörige).
Als dann nach dem Münchner Abkommen der tschechische Verwaltungsapparat in den abgetretenen Gebieten nicht mehr bestand, wurden dessen Angestellte ins tschechische Inland zurückgerufen, (insgesamt ca. 80.000 Angestellte des öffentlichen Dienstes mit ihren Angehörigen). Das gleiche galt für die politische Verwaltung, die Polizei, das Gerichtswesen, Staatsunternehmen- und Institute.
Dagegen verblieb die Mehrzahl der Landwirte, Bergleute, Arbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer im Grenzgebiet. Eine Vertreibung erfolgte einfach nicht.....
Auch viele von denen die zuerst flohen, kehrten zurück.
In den ersten Tagen nach  dem Abkommen kam es an einigen Stellen zu Übergriffen an Tschechen durch fanatisierte Henleinanhänger. Aber das hörte bald auf. Sehr im Gegensatz zu dem, was mit Deutschen nach dem Mai 1945 geschah. Es wurden keine tschechischen Soldaten lebend verbrannt, keine schwangeren Tschechinnen massakriert. Die Tschechen mußten keine Ärmelstreifen tragen um als Tschechen erkannt zu werden, sie wurden nicht in Sammellager verschickt, mußten keine Zwangsarbeit leisten.
Vor allem aber erließ die Naziregierung kein Dekret das die Tschechen zur Übersiedlung  ins tschechische Inland gezwungen hätte – um nur das wichtigste aus dieser Schrift zu zitieren.
        
Wir wollen damit schließen, denn es ist ausreichend bewiesen, daß eine "Vertreibung" von Tschechen nach dem Münchner Abkommen eine Fiktion, ein kommunistisches Märchen ist. Es wurde erfunden, um eine Art Gegengewicht gegen die in der Tat erfolgte Vertreibung von dreieinhalb Millionen Deutscher nach dem Ende des 2.Weltkrieges aufzubauen. Vertreibung, keine Übersiedlung, und ohne Entschädigung für ihr bewegliches oder immobiles Eigentum. Ganz anders, als es die Tschechen 1938 erlebten.

 

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